Die Stadt Thamsbrück liegt ca. 40 km in nordwestlicher Richtung von der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt entfernt. Seit der letzten Gebietsreform ist Thamsbrück Ortsteil der ehemaligen Kreisstadt Bad Langensalza; mit ca. 1.100 Einwohnern die kleinste Stadt im Freistaat Thüringen. Die erste urkundliche Erwähnung geht um das Jahr 900 zurück, das Dorf oder die Siedlung hat schon früher bestanden. Geschichtsschreiber berichten, daß nach Überlieferungen Bonifatius im Jahr 736 Thamsbrück zum christlichen Glauben bekehrt haben soll. Die Geschichte nennt einen Grafen Ludwig von Thamsbrück. Dieser war ein Sohn des Landgrafen Ludwig I. und ein Bruder Ludwigs II. sowie Heinrich Raspes II. Für das Mönchsleben bestimmt, jedoch durchaus weltlich veranlagt, weigerte er sich das geistliche Gelübde abzulegen. Man soll ihm, darauf wird von seinem Beinamen „von Tummesbrucken“ und „von Thomsprucken“ lt. Geschichtsschreibung geschlossen, Thamsbrück übertragen haben, wo er im Jahre 1149 ein geräumiges Schloß erbaut und bewohnt haben soll. Im Jahre 1206 wird Thamsbrück zum ersten Mal in einer gerichtlichen Bestätigungsurkunde, die von dem anscheinend mit großem Gefolge auf dem Thamsbrücker Schloß weilenden Landgrafen Hermann I. ausgestellt ist, als Siedlung und zwar gleich als vollwertige Stadt („civitas“) gekennzeichnet. Das Thamsbrücker Stadtwappen taucht erstmalig im Jahre 1270 in Form eines Siegels auf. Vom Stadtwappen heißt es in alten Urkunden : "Es zeigt in Gold eine dreibogige Brücke, über die ein Geharnischter reitet, der am linken Arm einen blauen Schild, darin ein siebenmal von Silber und Rot gestreifter Löwe, in der Rechten ein Fähnlein hält, auf dem sich derselbe Löwe wiederholt." Strittig ist, ob es sich bei dem Reiter um den heiligen Georg oder um den Landgrafen Hermann I. handelt. Denn Georg - ein römischer Ritter, christlicher Märtyrer und „fabelhafter" Drachentöter - hat als Stadtheiliger genauso Anspruch, ins Wappen Einzug zu halten, wie der Stadtgründer. Da der Wappenreiter in seiner frühesten Darstellung einen Löwen auf seinem Schild und in der Fahne trägt und erst im 17. Jahrhundert ein Kreuz, liegt nahe, daß der Reiter ursprünglich Hermann vorstellte und später als Georg gedeutet wurde. Ein wichtiges Kapitel in der Stadtgeschichte ist die Gerichtsbarkeit. Der Landgraf (Hermann I. oder Ludwig I. oder - wie einige mutmaßen - schon Karl der Große) hatte in Thüringen als Oberrichter vier "Dingstühle" aufgerichtet. (Gerichte mittlerer Instanz) Geht man davon aus, daß in grauer Vorzeit schon in Thamsbrück gerichtet worden sein könnte, rückt der Begriff der "Kultstätte" und der des "Thungin" , des Gerichtsvorsitzenden, erneut ins Blickfeld. Es wäre ja immerhin möglich, daß ein landgräflicher Erlaß Thamsbrück als Ort der Gerichtsbarkeit nicht bestimmte, sondern bestätigte. Und letzten Endes könnte dieses Privileg dazu geführt haben, Thamsbrück zur Stadt zu machen. Denn nur in einer Stadt wohnten "freie Männer". Außer dem Dingstuhl zu Thamsbrück gab es in Thüringen noch drei weitere: in Gotha, Weißensee und Buttelstedt. Die Dingstühle waren vom Landgrafen abhängig, der aber nur dreimal im Jahr im Oberlandesgericht zu Mittelhausen bei Erfurt aburteilte. In bezug auf Rechtspflege galt das sächsische Recht, wie es im "Sachsenspiegel" zwischen 1224 und 1232 zusammengestellt worden war. Auffallend für den Besucher der Stadt heute ist der gut gepflegte Ort mit seinen netten Einwohnern. Wer die Thamsbrücker beim Feiern kennenlernen möchte, der besucht sie am besten am ersten Juliwochenende, einschließlich dem Montag. Dann findet das Ablaßfest statt. |